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Finanzierungen

Folgende Förderungsmöglichkeiten gibt es:

Pflegegeldleistung

ZeitraumPS O*PS IPS IIPS III
ab 01.01.2015244 €458 €728 €
Leistungen für Personen mit eingeschränkter

Alltagskompetenz im Sinne von §45a SGB XI*

    
ab 01.01.2015*123 €316 €545 €728 €

Leistungen der Pflegeversicherung


Pflegesachleistung

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Pflegehilfsmittel

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Teilstationäre Pflege

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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können also nun miteinander kombiniert werden, da eine ähnliche Wahlmöglichkeit auch bei der Kurzzeitpflege eingeräumt wird.

Wo muss ich die Verhinderungspflege beantragen?

Das Antragsformular für die Verhinderungspflege erhalten Sie bei Ihren Krankenkassen.

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Kurzzeitpflege

Leistungen der Pflegeversicherung


Wohngemeinschaften

Leistungen der Pflegeversicherung


Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen

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Zusätzliche Betreuungsleistungen

Stufe der Pflegebedürftigkeit                                                                                          Leistungen 2015 pro Monat bis zu
Pflegestufe I, II, III ohne Einschränkung der Alltagskompetenz                                          104 €
Pflegestufe 0, I, II, III mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz                            104 €
Pflegestufe 0, I, II, III mit in erhöhtem Maße eingeschränkter Alltagskompetenz           208 €

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Steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen

Im Einzelnen können folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden:

  • sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfen bzw. selbständiger Tätigkeit: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen / Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) bis zu 20.000 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro
  • geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen: Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen bis zu 2.550 Euro in Höhe von 20 Prozent, höchstens 510 Euro.

Voraussetzung für die Steuerermäßigungen ist, dass der Steuerpflichtige die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung der Rechnung (z.B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, der Handwerkerleistung oder der Pflege- oder Betreuungsleistung) durch Beleg des Kreditinstituts nachweist. Die Steuererleichterung steht sowohl den pflegebedürftigen Menschen als auch den Angehörigen zu, unabhängig davon ob sie in einem gemeinsamen Haushalt leben oder nicht.


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